Führerscheinklassen

Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen

Klasse A1 (Motorradführerschein)

Wir empfehlen Dir, den Führerschein der Klasse A1, wenn Dein Berufs- bzw. Schulweg lang ist und über die Landstraße führt - schneller kommst Du nicht ans Ziel. Natürlich ist der Führerschein auch anderen für alle empfehlenswert, um einfach ein wenig Spaß zu haben.

Mindestalter: 16 Jahre, Anmeldung ca. ½ Jahr vorher
Besonderheiten: 16-18 Jahre max. 80 km/h gedrosselt,
ab 18 Jahre 125 km/h offen
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Probezeit: 2 Jahre bei Ersterteilung
Eine bereits getilgte Probezeit wird auf die spätere Klasse B angerechnet
Fahrzeuge: Leichtkrafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, jedoch nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW.
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Die Klasse A1 schließt die Klasse M ein.
Fahrprüfung: 45 Minuten
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Pflichtstunden: überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3

Klasse A beschränkt

Diese Klasse empfehlen wir besonders für Bewerber vom 18. bis 24. Lebensjahr. Gefahren werden dürfen in dieser Klasse gedrosselte Motorräder bis 25 KW / 34 PS. Nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich wird.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Probezeit: 2 Jahre bei Ersterteilung (kein Vorbesitz jeglicher Klassen).
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 KW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Fahrprüfung: 60 Minuten
Pflichtstunden bei Ersterwerb: überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Pflichtstunden bei Erweiterung von A1: überland: 3
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 1

Klasse A unbeschränkt

Für die Klasse A unbeschränkt mußt Du 25 oder älter sein. Bei dieser Klasse gibt es keine Begrenzung bezüglich Motorleistung oder Leistungsgewicht.

Mindestalter: 25 Jahre, Anmeldung ca. ½ Jahr vorher
Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt ohne jegliche Ausbildung und Prüfung setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus.
Probezeit: 2 Jahre bei Ersterteilung (kein Vorbesitz jeglicher Klassen).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse.
Fahrzeuge: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Die Klasse A unbeschränkt schließt Klasse A1 und M mit ein.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt kann die Erweiterung auf Klasse A unbeschränkt ohne weitere Prüfung beantragt werden.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist. Da ab 25 Direkteinstieg möglich ist. Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden.
Fahrprüfung: 60 Minuten
Pflichtstunden bei Ersterwerb: überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Pflichtstunden bei Erweiterung von A1 oder im Sonderfall: überland: 3
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 1

Klasse B (Auto)

Du möchtest gern trocken, warm und mobil unterwegs sein. Dann empfehlen wir Dir, die Klasse B, also den normalen Autoführerschein. Damit darfst Du Kraftwagen bis zu 3,5 t zul. Gesamtgewicht fahren. Der Erwerb ist aufgrund des begleitenden Fahrens (BF17) bereits ab dem 17. Lebensjahr möglich. Nach einem Jahr „ohne“ Auffälligkeiten bekommst Du die Prüfbescheinigung beim Straßenverkehrsamt (Landkreis Abt. Führerscheinstelle) gegen den normalen Führerschein ausgetauscht.

Mindestalter: 17 Jahre begleitet bzw. 18 Jahre, Anmeldung ca. ½ Jahr vorher
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Probezeit: 2 Jahre bei Ersterteilung (kein Vorbesitz jeglicher Klassen).
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
oder
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5 t nicht übersteigen.
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann wird die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Fahrprüfung: 45 Minuten
Pflichtstunden: überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3

Klasse BE (Auto mit Anhänger)

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen.

Mindestalter: 17 Jahre begleitet bzw. 18 Jahre, Anmeldung ca. ½ Jahr vorher
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung: unbefristet gültig
Sonstiges: Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Fahrprüfung: 45 Minuten
Pflichtstunden bei Erweiterung von Klasse B: überland: 3
Autobahn: 1
Dunkelfahrt: 1

Klasse M (Leichtktafträder bis 50 ccm, 50er und Mofa)

Die Klasse M empfehlen wir Dir besonders, wenn Du meist innerorts unterwegs bist, z.B. zur Schule oder zu Freunden.

Vorteile gegenüber der Klasse A1:

  • Günstigere Fahrzeuge
  • Keine KFZ-Steuer (Versicherungskennzeichen)
  • Günstigere Versicherung
  • Geringere Ausbildungskosten da keine gesetzlichen Auflagen (überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten)
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Probezeit: 2 Jahre (die bereits getilgte Probezeit wird auf die spätere Klasse B angerechnet.)
Fahrzeuge: Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm),

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind),

Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen), sowie

Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig
Einschluss: Die Klasse M schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
Fahrprüfung: 30 Minuten
Pflichtstunden: 0

Mofa Prüfbescheinigung

Mindestalter: 15 Jahre, Anmeldung ca. ½ Jahr vorher
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
Fahrzeuge: MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Sonstiges: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
Prüfung: nur theoretisch
Pflichtstunden: 2 praktische Stadtstd.

Klasse T (Traktor)

Für den Traktor Führerschein bieten wir ausschließlich die Theorie an.